Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
RS Bauelemente GbR
Württemberger Straße 34 · 26723 Emden
Stand: Juli 2026
Maßgeblich ist die im jeweiligen Angebot oder Vertrag einbezogene Fassung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Montageleistungen und sonstige Leistungen von RS Bauelemente. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich anerkannt wurden.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag haben Vorrang. Produktangaben, Muster und Beratungen dienen der Beschreibung und Orientierung; technisch oder fertigungsbedingt übliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie zumutbar sind.
2. Vertrag, Planung und Unterlagen
Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Unterzeichnung, schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der vereinbarten Leistung zustande. Vom Auftraggeber bereitzustellende Maße, Freigaben, Genehmigungen und bauliche Angaben müssen rechtzeitig und vollständig vorliegen.
Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von RS Bauelemente und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig genutzt werden.
3. Lieferung, Termine und Montage
Liefer- und Montageterminen liegen die bei Vertragsschluss bekannten Produktions-, Liefer- und Baustellenbedingungen zugrunde. Fristen beginnen grundsätzlich erst, wenn alle erforderlichen Angaben, Freigaben und vereinbarten Zahlungen vorliegen.
Verzögerungen durch nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen oder andere nicht zu vertretende Ereignisse können zu einer angemessenen Verlängerung führen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zugänglich, vorbereitet und sicher nutzbar ist.
Zusätzliche Anfahrten, Lagerungen oder Wartezeiten, die durch fehlende Mitwirkung oder eine nicht montagebereite Baustelle entstehen, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise, Leistungsumfang, Umsatzsteuer, Fälligkeiten und mögliche Abschlagszahlungen ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht ist im gesetzlich zulässigen Umfang möglich.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von RS Bauelemente. Bei Verbindung oder Verarbeitung gelten die gesetzlichen Regelungen zum Eigentums- beziehungsweise Miteigentumsübergang.
6. Abnahme, Mängel und Gewährleistung
Lieferungen und Leistungen sollten nach Übergabe beziehungsweise Abnahme zeitnah geprüft werden. Erkennbare Mängel sind möglichst konkret und mit geeigneten Nachweisen mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erfolgen kann.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei berechtigten Mängeln hat RS Bauelemente grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung. Schäden durch unsachgemäße Bedienung, unterlassene Wartung, Fremdeingriffe oder ungeeignete bauliche Voraussetzungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von RS Bauelemente, soweit sie nicht von RS Bauelemente verursacht wurden.
7. Haftung
RS Bauelemente haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ein Gerichtsstand in Emden wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten. Sollte eine einzelne Regelung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.